Herzlich Willkommen im

Pfadfinderinnen- und Pfadfinderzentrum Nordheide

Luftbildaufnahme vm Lagerplatz

Haus

Grundsätzliches:

Wir vermieten hauptsächlich unser Grundstück zum Zelten. Natürlich könnt ihr auch nur das Haus benutzen, es ist jedoch nicht nur für euch gedacht. Hauptsächlich steht es unseren Gruppen vom Stamm Leviatan zur Verfügung, die es regelmäßig nutzen und unregelmäßig putzen. Erwartet also ein gemütliches Häuschen, das nie so ganz sauber ist ;)

 

Erwarten tun euch hier:

 

- 2 kleinere Gruppenräume für ca 15 Personen

 

- 1 größerer Gruppenraum für ca 30 Personen mit Bar, Sofaecke und Beamer

 

- kleine Küche mit Herd und Backofen, Kaffeemaschine und typischer Ausstattung

- 2 Kühlschränke, 1 Tiefkühlschrank

 

- Sanitäranlagen (2x Toilettenraum 1x Gruppendusche)

 

- WLAN (50 Mbit/s)

 

Hof

- 13.000 m2 Gesamtfläche

- Naschhecke

- guter, stabiler Heideboden

- gut zum Zelte aufstellen

- Gemüsegarten

- Feuerstelle

- Platz für 200 Zelte

- Parkplätze für 50 PKW

Mobilität

- Bahnhof Büsenbachtal -> 350 m

- Kanuverleih Handeloh -> 2,4 km
- Heide-Shuttle (kostenloser Bus mit Fahrradanhänger, saisonal) -> 350 m

- Fahrradverleih Buchholz -> 7,5 km

 

Preise

Alles Inklusive: In allen Preisen sind die Kosten für Strom, Gas und Wasser inbegriffen.

Preise für 2022:

Preis Zeltplatz und Haupthaus             5,50 €/Nacht pro Person
 
Preis Zeltplatz und Haupthaus             4,50 €/Nacht pro Pfadfinder*in oder Ähnlich
 
 
 
Endreinigung Haupthaus                     75,00 € Pauschal
(nur Besenrein hinterlassen)

 

Feuerholzpauschale:                           1€ pro Nacht und Nase

                     

 

Zeltmaterial                                     auf Anfrage

 

 

Kontakt

Adresse:

 

Pfadfinderzentrum Nordheide

Sültenkamp 1

21256 Handeloh-Wörme

Name  
E-Mail  
Vorraussichtliche Personenzahl  
Gruppenname  
Betreff  
Nachricht  
  

Heimordnung

Die Heimordnung regelt die Verhältnisse für die Benutzung des Pfadfinderzentrums Nordheide
 
§1 Vorbemerkungen Die online verfügbare Heimordnung ist in jedem Fall die aktuelle Heimordnung. Ohne ausdrückliche, schriftliche Bewilligung darf das Pfadfinderheim nicht für politische Veranstaltungen genutzt werden. Eine Untervermietung an Dritte ist ohne Rücksprache mit dem Vermieter nicht gestattet.
 
§2 Mietbedingungen:
Der Schlüsselbund wird beim Mietantritt direkt übergeben, oder nach Vereinbarung. Der Schlüsselbund muss bei der Heimabgabe zurückgegeben werden. Bei Schlüsselbundverlust ist ein Betrag von 1000,00 € zu entrichten. Haustiere sind gestattet. Eine Hundehütte wird gestellt.
 
§3 Mietgebühren:
In der Mietgebühr sind die Nutzung des Zeltplatzes, des Haupthauses (inkl. Strom, Wasser und Gas) inkludiert. Pfadfinder: 3,50€ pro Person und Nacht Private: 4,50€ pro Person und Nacht oder nach Absprache
 
§4 Vertragsrücktritt:
Ein Rücktritt des Mietvertrages seitens des Mieters muss bis spätestens vier Wochen vor Mietantritt schriftlich erfolgen. Es fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 10% des Mietpreises an. Erfolgt der Rücktritt weniger als vier Wochen vor Mietantritt, so beträgt die Ausfallgebühr 50% des Mietpreises, wenn der Mieter für den gebuchten Zeitraum keinen gleichwertigen Ersatzmieter findet. Gleichwertig meint eine gleiche, größere oder minimal kleinere Personenanzahl im gleichen, größeren oder minimal kleineren Zeitraum.
 
§5 Änderung Personenzahlen:
Eine Änderung der im Mietvertrag vereinbarten Personenzahlen ist bis zwei Wochen vor Mietantritt zulässig. Wenn die Änderung negativ ist (weniger Personen, als im angemeldet) darf höchstens von 100% auf 50% reduziert werden ( Wenn 10 Personen angemeldet sind, sind 5 Personen das Minium). Wird der Mietvertrag weniger als zwei Wochen vor Mietantritt geschlossen, so ist gar keine Änderung nach unten zulässig. Nach vorheriger Absprache ist eine Änderung nach oben zulässig.
 
§6 Parksituation:
Das Parken auf dem Gelände ist nicht gestattet Das Halten direkt auf dem Gelände ist zum Be- und Entladen bei trockenem Wetter gestattet. Das Parken direkt neben dem Gelände ist gestattet.
 
§7 Küchenausstattung:
Die Küche ist sehr großzügig ausgestattet. Folgendes ist vorhanden: Kochherd mit vier Herdplatten und Backofen; Teller, Besteck und Tassen für ca. 25 Personen; diverse Pfannen und Töpfe mit Deckeln; Kaffeemaschinen; Thermoskannen; diverse Kochmesser und Kochbretter; Gewürze; Schneebesen; Pfannenwender; diverse Schöpfkellen in versch. Größen, Salatbesteck usw.
 
 
§8 Mobiliar:
Das Mobiliar (Tische, Stühle usw.) darf nicht mit ins Freie genommen werden. Auch nicht zum Deponieren aus Platzgründen. Die Bierzeltgarnituren dürfen im Freien aufgebaut und genutzt werden, sofern sie spätestens mit Anbrechen der Nachtruhe abgebaut und verstaut werden.
 
§9 Nachtruhe:
Die Nachtruhe (22:00 Uhr) muss gewährt sein und auf die Anwohner muss Rücksicht genommen werden. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
 
§9.1 Rauchen: Im gesamten Hauptgebäude und in den Nebengebäuden ist absolutes Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas oder Ähnliche. Draußen darf geraucht werden, solange die Reste fachgerecht entsorgt und nicht auf den Boden geworfen werden.
 
§10 Reinigung:
Reinigungsmaterial, Abwasch- und Putzmittel sind vorhanden. Die Reinigung der benutzten Räume ist Sache des Mieters. Der Mieter kann eine Endreinigung für 75,00€ für das Hauptgebäude buchen. Dann hat er dieses nur Besenrein zu hinterlassen. Andernfalls ist das Gebäude vollständig von innen zu reinigen. Dazu gehören unter anderem das feuchte Abwischen aller Oberflächen, das fachgerechte reinigen der Sanitärräume sowie der fachgerechten Reinigung der Küche. Küchenreinigung: Geschirr, Besteck und benutze Kochutensilien müssen gereinigt und heiß abgewaschen werden. Der Müll muss getrennt und in den vorgesehenen Tonnen entsorgt werden. Das gesamte Gelände ist von Papier und anderen Abfällen, Kronkorken, Glasscherben etc. zu reinigen.
 
§11 Allgemeines:
Beschädigtes und verloren gegangenes Mobiliar und Inventargegenstände sind dem Vermieter zu melden und werden in Rechnung gestellt. Nachreinigung/Reparaturen werden zu 40 €/Std in Rechnung gestellt. Große Verunreinigungen werden durch ein Reinigungsunternehmen gereinigt und dem Mieter gemäß Reinigungsunternehmen weiter verrechnet. Müssen Reparaturen durch Dritte ausgeführt werden, so wird er gesamte Aufwand gemäß Rechnungssteller weiter verrechnet. Stellt der Mieter bei Ankunft einen Schaden oder eine große Verunreinigung fest, die er nicht verursacht hat, so hat er den Vermieter direkt zu kontaktieren und den Schaden/Verunreinigung zu dokumentieren.